Weitere Entscheidungen unten: LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.1987 | LAG Hamm, 17.09.1986

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.1987 - 6 Sa 690/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,10072
LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.1987 - 6 Sa 690/87 (https://dejure.org/1987,10072)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.11.1987 - 6 Sa 690/87 (https://dejure.org/1987,10072)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. November 1987 - 6 Sa 690/87 (https://dejure.org/1987,10072)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilbefristung von Arbeitsbedingungen; Befristete Höhergruppierung; Sachlicher Grund; Änderungskündigung ; Ausgangsvergütungsgruppe; Stellenbewertung; Rückgruppierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ARST 1988, 124
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84

    Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.1987 - 6 Sa 690/87
    Eine befristete Höhergruppierung bedarf eines sachlichen Grundes nur dann, wenn der Arbeitgeber ohne die Befristung die Vergütung einseitig nur im Wege der Änderungskündigung auf die Ausgangsvergütungsgruppe zurückführen könnte (im Anschluß an BAG vom 13.6.1986, 7 AZR 650/84 = EzA Nr. 85 zu § 620 BGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18

    Ordentliche Kündigung eines Stationsarztes aus verhaltensbedingten Gründen -

    Aus dem gleichen Grund scheidet die vom Kläger für zutreffend gehaltene stillschweigende Verlängerung eines befristet vereinbarten Arbeitsverhältnisses nach § 625 BGB aus (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13. November 1987 - 6 Sa 690/87 - zitiert nach juris (L)) , dessen Voraussetzungen angesichts der Urlaubsabwesenheit des Klägers im gesamten April 2017 nach Ablauf der nach den Behauptungen des Klägers längst möglichen Zeitspanne ohnehin nicht gegeben sind.
  • LAG Berlin, 01.03.2002 - 6 Sa 71/02

    Nachträgliche Befristung der unbefristeten Übertragung einer höherwertigen

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.1987 - 2 Sa 286/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,9460
LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.1987 - 2 Sa 286/87 (https://dejure.org/1987,9460)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.12.1987 - 2 Sa 286/87 (https://dejure.org/1987,9460)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Dezember 1987 - 2 Sa 286/87 (https://dejure.org/1987,9460)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sportverein; Freigabe eines Amateurfußballspielers; Erlaßvertrag; Ablösegeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ARST 1988, 124
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 17.09.1986 - 16 Sa 472/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,12427
LAG Hamm, 17.09.1986 - 16 Sa 472/86 (https://dejure.org/1986,12427)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.09.1986 - 16 Sa 472/86 (https://dejure.org/1986,12427)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. September 1986 - 16 Sa 472/86 (https://dejure.org/1986,12427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristetes Arbeitsverhältnis; Befristung; Prognose; Haushaltsermächtigung; Streitwert; Personalbedarfsberechnung

Papierfundstellen

  • ARST 1988, 124
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 24.08.1972 - 8 Ta 55/72
    Auszug aus LAG Hamm, 17.09.1986 - 16 Sa 472/86
    Die beiderseitige Erklärung der Erledigung der Hauptsache wird auch wirksam, wenn sie nicht in mündlicher Verhandlung, sondern lediglich schriftlich gegenüber dem Gericht abgegeben wird (Bestätigung von LArbG Hamm Beschluß vom 24.8.1972, 8 Ta 55/72 = NJW 1972, 2063).
  • LAG Hamm, 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99

    Arbeitsverhältnis - Kündigung durch Betriebsveräußerer - Feststellungsinteresse -

    Man wird im Hinblick auf die gleichlautenden Gebührentatbestände der Nrn. 2117, 2113 richtigerweise von der "Kostentragungspflicht" sprechen müssen, während wegen der Bezugnahme auf Nrn. 2110, 2111 der Streitwert nach der Hauptsache, nämlich dem "Verfahren im allgemeinen" zu bemessen ist (so für das erstinstanzliche Verfahren: ArbG Siegen vom 03.01.1985 - 1 Ca 2031/84 -, KostRsp ZPO § 91 a Nr. 172; so für das zweitinstanzliche Verfahren: LAG Hamm vom 17.09.1986 - 16 Sa 472/86 -, ARST 1988, 124; LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 -, LAGE § 91 a ZPO Nr. 6 [Ennemann]).

    Auch hier führen die Parteierklärungen lediglich zu einer Ermäßigung der Gebühr für das Verfahren im allgemeinen" (vgl. Nr. 2113), nicht aber zu einer Reduzierung des Streitwertes (ArbG Siegen vom 03.01.1985 - 1 Ca 2031/84 -, aaO.; LAG Hamm vom 17.09.1986 - 16 Sa 472/86 -, aaO.; LAG Hamm vom 28.01.1997 - 4 Sa 141/96 -, aaO.).

  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 1613/04

    Besetzung der Berufungskammer bei Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO in der

    Man wird richtigerweise von der "Kostentragungspflicht" sprechen müssen, während der Streitwert nach der Hauptsache, nämlich dem "Verfahren im allgemeinen" zu bemessen ist (so für das erstinstanzliche Verfahren: ArbG Siegen, Bes. v. 03.01.1985 - 1 Ca 2031/84, KostRsp ZPO § 91a Nr. 172; so für das zweitinstanzliche Verfahren: LAG Hamm, Bes. v. 17.09.1986 - 16 Sa 472/86, ARST 1988, 124; LAG Hamm, Bes.
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